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Elterninfo zum Sozialpraktikum |
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| Personalblatt des Praktikanten/der Praktikantin |
| Juni 2008 |
| Termin: 19. - 29. Januar 2009 |
Sehr geehrte Eltern,
an unserer Schule haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in Klasse 10 ein zweiwöchiges Sozialpraktikum zu absolvieren. Dadurch können sie Berufe in sozialen und gesundheitlichen Bereichen kennen lernen und Erfahrungen im Umgang mit Kranken, Behinderten, Kindern und Senioren sammeln. Weitere wichtige Aspekte sind die Förderung des sozialen Engagements der Schülerinnen und Schüler sowie die Erweiterung ihrer Sozialkompetenz.
Als Vorbereitung für das Sozialpraktikum werden in den Fächern Evangelischer und Katholischer Religion sowie im Fach Werte- und Normen Begegnungen mit Kranken, Behinderten, Kindern und Senioren thematisiert und nach Möglichkeit Besuche in sozialen Einrichtungen organisiert, um die Schülerinnen und Schüler für diese Aufgaben zu sensibilisieren.
Wie bereits aus Klasse 9 bekannt, sollen die Schüler nach Möglichkeit den Praktikumsplatz selbst auswählen. Sie sollten dabei allerdings beachten, dass es sich um sehr sensible Bereiche handelt, die individuell passend sein müssen. Hierbei hoffen wir auf die Unterstützung der Eltern und bitten um Absprache mit den betreuenden Fachlehrern.
Folgende Kriterien sind bei der Auswahl der Praktikumsstelle zu beachten:
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- Erbringung von Dienstleistungen im sozialen Bereich (z. B.
Jugendeinrichtungen und kirchliche Einrichtungen)
- Betreuung von Kranken und Senioren (z. B. Kliniken, Heime,
Arztpraxen, Therapieeinrichtungen)
- Einsatz in gesellschaftsorientierten Dienstleistungen (z. B. soziale
Einrichtungen, Polizei, Umweltzentren, DRK)
Im Folgenden möchten wir Ihnen die für Sie wichtigen Informationen zur
Durchführung und zum Ablauf des zweiwöchigen Sozialpraktikums
mitteilen: |
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Statt in der Schule arbeiten die Schülerinnen und Schüler in der
selbst ausgesuchten Sozialeinrichtung mit. Die Einrichtungen werden so
ausgewählt, dass sie für die Schülerinnen und Schüler vom Wohnsitz oder
von der Schule aus in zumutbarer Entfernung liegen und eine schulische
Betreuung sichergestellt werden kann.
- Anträge auf Schulfahrtenkostenerstattung können von der Schule ausgegeben und nach Bestätigung durch die Praktikumsstelle eingereicht werden (Erstattung nur bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln - Ausnahme: Kostenerstattung bei Beförderung mit dem PKW möglich, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen bzw. Schulweg- und Wartezeiten regelmäßig unzumutbar überschritten werden - muss auf dem Antrag begründet werden).
- Das Praktikum findet in der Zeit vom 19. bis 29. Januar 2009 statt.
- Das Praktikum ist eine Schulveranstaltung. Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Für eine Befreiung oder Beurlaubung während der Zeit des Praktikums ist grundsätzlich die Schule zuständig. Bei Krankheit sind umgehend der Betrieb und die Schule in Kenntnis zu setzen.
- Grundsätzlich unterliegen die Schülerinnen und Schüler während des Sozialpraktikums der Aufsichtspflicht der jeweiligen Einrichtung.
- Die Arbeitszeit orientiert sich an dem Tagesablauf der sozialen Einrichtung. Sie soll bis zu sieben Stunden täglich und darf maximal 35 Stunden in der Woche betragen.
- Nach Möglichkeit werden die Schülerinnen und Schüler zweimal vom betreuenden Lehrer besucht. Bei Problemen oder besonderen Vorkommnissen soll jedoch der Betreuungslehrer umgehend benachrichtigt werden.
- Das Praktikum wird ohne Bezahlung abgeleistet.
- Alle Schülerinnen und Schüler genießen während des Praktikums umfangreichen Versicherungsschutz. Sie unterliegen wie beim Schulbesuch der gesetzlichen Unfallversicherung und sind durch den kommunalen Schulträger haftpflichtversichert.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Fachlehrer zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hüneberg
Realslchulrektor
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