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Verhalten im Computerraum |
- 1. Die schulischen IT-Einrichtungen dürfen nur für schulische Zwecke genutzt werden.
- 2. Die Bedienung der Geräte und der Software haben entsprechend den Anweisungen der Aufsichtspersonen zu erfolgen.
- 3. Die Schülerinnen und Schüler sind zum sorgsamen Umgang mit den von der Schule gestellten Geräte verpflichtet.
- 4. Das Essen und Trinken während der Nutzung der Computer ist untersagt.
- 5. Nach Beendigung der Nutzung muss der Raum ordnungsgemäß verlassen werden. Dabei ist jeder Nutzer für seinen Arbeitsplatz verantwortlich (PC ordnungsgemäß herunterfahren, Gerät/Monitor ausschalten, Arbeitsplatz aufräumen, Stuhl ordentlich an den Tisch.
- 6. Störungen oder Schäden an den Geräten oder der Software sind der aufsichtsführenden Lehrkraft sofort zu melden.
- 7. Die vorsätzliche Beschädigung von Sachen ist strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
- 8. Veränderungen der Installation und der Konfiguration sind untersagt.
- 9. Fremdgeräte dürfen nicht ohne Zustimmung der aufsichtsführenden Lehrkraft an Computersysteme der Schule angeschlossen werden.
- 10. Die Installation von Software - egal in welcher Form - ist nur nach Genehmigung durch den Verantwortlichen (Herrn Güntürk) zulässig.
- 11. Das Speichern von Daten ist nur für unterrichtiiche und schulische Zwecke erlaubt und dient der Sicherung von Unterrichtsergebnissen.
- 12. Das Verändern, Löschen oder sonstiges Unbrauchbarmachen von gespeicherten Daten, die von anderen Personen als dem jeweiligen Nutzer gespeichert wurden, ist grundsätzlich untersagt.
- 13. Es ist verboten, pornografische, gewaltverherrlichende, rassistische, beleidigende oder jugendgefährdende bzw. sonstige strafrechtlich verbotene Inhalte aufzurufen oder zu speichern bzw. zu veröffentlichen oder zu versenden.
- 14. Ferner dürfen Inhalte, die dem Ansehen und dem Erscheinungsbild der Schule schaden, nicht verbreitet werden.
- 15. Der Download, d. h. das Kopieren von Dateien (vor allem von Musikstücken und Filmen ist untersagt.
- 16. Schülerinnen und Schüler dürfen im Rahmen der Nutzung von Internetinhalten weder im Namen der Schule noch im Namen anderer Personen Vertragsverhältnisse eingehen.
- 17. Schülerinnen und Schüler dürfen Inhalte auf der Schulhornepage nur mit Zustimmung der Schulleitung oder der für die Schulhornepage zuständigen Lehrkraft (Frau Elsholz) veröffentlichen.
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18. Schülerinnen und Schüler sind für die von ihnen im Internet veröffentlichen Inhalte und Äußerungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen (z. B. Vorliegen der Strafmündigkeit ab 14 Jahren, zivilrechtliche Deliktsfähigkeit) verantwortlich.
- 19. Es ist untersagt, personenbezogene Daten (z. B. Telefonnummer, Adresse, E-Mail-Adresse o. ä.) bekannt zu geben.
- 20. Im Rahmen des Ganztagsschulzweiges (Nachmittagsunterrichts) werden die Schülerinnen und Schüler angehalten, den Computerraum für schulische Aufgaben zu nutzen (Recherche, Referate, Hausarbeiten etc.). Allerdings können für bestimmte Zeiträume (z. B. 20 Minuten) auch PC-Spiele aufgerufen, die allerdings keine gewalttätigen, gewaltverherrlichenden, pornografischen oder sonstigen strafrechtlichen Inhalte aufweisen. Die Nutzung eines — wie auch immer genannten — Chatrooms ist sowohl im Vormittags- wie auch im Nachmittagsunterricht nicht erlaubt.
- 21. Eigenständiges Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts ist für die Schülerinnen und Schüler nur unter Aufsicht möglich. Die Nutzung der Computer für private Zwecke ist untersagt.
- 22. Die aufsichtsführenden Lehrkräfte sind zur Erfüllung der Aufsichtspflicht berechtigt, die Inhalte von aufgerufenen Webseiten und von E-Mails zu kontrollieren.
- 23. Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung und tritt mit dem Beschluss der Gesamtkonferenz in Kraft.
- 24. Einmai zu Beginn des Schuljahres findet eine Aufklärungs- und Fragestunde hinsichtlich der Nutzungsordnung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird.
- 25. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung disziplinarische Maßnahmen oder auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Ganderkesee, den 10.10. 2007
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Beispiel aus einer Klasse 8c
- Ich behandle andere sok, wie ich behandelt werden möchte (das heißt, ich spreche und verahlte mich höflich).
- Ich löse Streit nicht mit Fäusten, sondern mit Worten.
- Ich gehe mit dem Eigentum meiner Mitchüler und der Schule achtsam um.
- Ich komme pünktlich zum Unterricht und halte meine Unterrichtsmaterialien vollständig bereit.
- Ich bin während der Unterrichsstunden leis und höre zu, wenn ein anderer spricht.
- Ich befolge Arbeitsanweisungen.
- Ich lasse meinen Arbeitsplatz sowie die Klasse sauber und aufgeräumt zurück.
- Ich halte meinen Klassendienst ein.
- Ich mache meine Hausaufgaben pünktlich und ordentlich.
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wurde am 07. Dezember 2005 auf einer gemeinsamen Dienstbesprechung
festgelegt auf den hellgrün markierten Bereich des Schulgrundrisses.
Das heißt, der Durchgang zum Gymnasium, die Feuerwehrdurchfahrten etc. zählen nicht zum Pausenbereich.
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Rauchverbot an der Realschule |
Rauchen auf dem Schulgelände
Die Gesamtkonferenz der Schule hat im März 2003 einen Maßnahmenkatalog gegen die Missachtung des Rauchverbots durch Schüler beschlossen. Diese Maßnahmen haben Einfluss auf die Bewertung des Sozialverhaltens Ihrer Kinder in den Zeugnissen.
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- eine Stunde Reinigungsarbeiten auf dem Schulgelände, um herumliegende Kippen aufzusammeln.
A) Maßnahmenkatalog bei Verstößen gegen das Rauchverbot.
1. Verstoß
2. Verstoß
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- eine Stunde Arbeiten unter Aufsicht (“Nachsitzen”)
- eine Stunde Reinigungsarbeiten a(“Kippendienst”)
- ein Gespräch der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers mit den Eltern und der Schülerin/dem Schüler
- ein Tadel mit schriftlichem Vermerk in der Schülerakte.
- Klassenkonferenz mit Beschluss von Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen. (Damit ist in jedem Fall verbunden, dass das Sozialverhalten nicht mehr mit “--- entspricht den Erwartungen in vollem Umfang” beurteilt werden kann.)
3. Verstoß
B) Meldung an die Eltern
Die aufsichtführende Lehrkraft trägt in der Klassenliste bei der Schülerin/dem Schüler Datum und Namenskürzel/Zeichen ein.
Danach wird die “Benachricht9igungskarte” für den/die Klassenlehrer/in ausgefüllt und weitergereicht.
Frau Bücking bekommt vom jeweiligen Klassenlehrer/von der jeweiligen Klassenlehrerin die “Karte”, um die Benachrichtigung an die Eltern auszudrucken und zu versenden.
C) Bei wiederholten Verstößen leitet der/die Klassenlerher/in die entsprechenden Maßnahmen (siehe obige Liste 2. und 2. Verstoß) ein.
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