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Wahlpflichtkurse - allgemeine Bemerkungen Drucken E-Mail
Ganderkesee, Juni 2008
An die Schülerinnen und Schüler der zukünftigen
Klassen 6 bis 10 und die Eltern/Erziehungsberechtigten

Sehr geehrte Eltern/Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

die Realschüler der Jahrgänge 6 bis 10 müssen neben dem Pflichtuntemcht Kurse aus dem Wahlpflichtbereich wählen, um eigene Lernschwerpunkte zu bilden. Sie könnennun  aus unserem Wahlpflichtangebot für das kommende Schuljahr bestimmte Kurse auswählen, die auf dem Wahlzettel aufgeführt und in der Schule ausgehängt sind.

Diese Wahlentscheidung gilt für ein Jahr und die Zensuren sind für die Versetzung und den Abschluss wirksam.

Die Schülerinnen und Schüler sollen in diesen Wahlpflichtkursen verstärkt selbstständig und durch handelndes Umgehen mit Gegenständen und Sachverhalten Erkenntnisse und Einsichten gewinnen. Fachspezifische Arbeitsformen und Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der Kurse.

Wegen der Bedeutung der Zensuren für Versetzung und Abschluss ist es ratsam, dass die Schülerinnen und Schüler bei ihrer Wahl sowohl beim Erst-, Zweit- oder Drittwunsch nur solche Kurse auswählen, in denen sie ein besonderes Leistungsvermögen haben und für die sie sich besonders interessieren, nicht aber solche, in denen sie Schwächen und stoffliche Lücken haben (d.h. nur schwach ausreichende oder gar mangelhafte Zensuren).

Und Französisch?
Ab Klasse 6 besteht alternativ die Möglichkeit den Wahlpflichtkurs Französisch (vierstündig) zu wählen. Auch die Französischzensur ist versetzungsrelevant.
Das Fach Französisch sollte auf keinen Fall nach einem Jahr leichtfertig abgewählt werden, und zwar aus folgenden Gründen:
  • Eine spätere Rückkehr in den Französischunterricht an der Realschule ist nicht möglich.
  • Bei einem entsprechenden Notendurchschnitt ist nur mit dem Fach Französisch ein vorzeitiger Übergang an das Gymnasium möglich.
  • Wer die Oberstufe des Gymnasiums besuchen will und in der Realschule durchgehend von Klasse 6 bis 10 Französischunterricht hatte, kann am Gymnasium den Lehrgang in der zweiten Fremdsprache abschließen und bekommt seine Teilnahme für das Abiturzeugnis bestätigt.

Wichtig:
    Es ist durchaus möglich den Erweiterten Sekundarabschluss l an der Realschule ohne zweite Fremdsprache zu erreichen. Für den Besuch eines Gymnasiums ist es nämlich nicht notwendig, dass eine zweite Fremdsprache bereits in der Realschule erlernt wurde. Die Gymnasien bieten in der Regel in der Eingangsstufe zur Oberstufe die Möglichkeit, neu in eine Fremdsprache einzusteigen.

Wie wird gewählt?

    Jeder Schüler der Klassen 6 bis 10 wählt entweder den Französischkurs seines Jahrgangs oder je einen Kurs aus dem anderen Kursangebot an den zwei genannten Tagen. Jeder Schüler hat für jeden Kurs drei Wünsche. Es dürfen nicht  zwei gleiche Fächer an verschiedenen Tagen gewählt werden.

Bitte beachten!
  • Für jeden gewählten Kurs muss ein Erst-, Zweit- und Drittwunsch angegeben werden, 
  • Kurse können nur durchgeführt werden, wenn sich mindestens 15 Schüler gemeldet haben.
  • Gehen bei einem Kurs zu viele Meldungen ein, so werden dann in der Regel die Zweit- oder Drittwünsche erfüllt.
  • Der Kurs Informatik für die 7. und 8. Klassen wird in Jahrgänge unterteilt

Die Entscheidung für die Wahlpflichtkurse gilt für ein Schuljahr.


In der Anlage erhalten Sie eine Liste der angebotenen Wahlpflichtkurse als Wahlzettel.
Die Kursbeschreibungen der Wahlpflichtkurse hängen in der Schule aus und können im Internet auf unserer Homepage gelesen werden.

Die Abgabe des Wahtzettets muss bis spätestens Dienstag, den 24.06.2008 beim  Klassenlehrer erfolgt sein. Werden die Wahlzetteln später abgegeben, können diese Schülerinnen und Schüler nur noch auf die verbliebene freie Kursplätze verteilt werden. 

Mit freundlichem Gruß

Hüneberg
-Realschulrektor-                                     
 
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